Dr. Gottfried Konnerth
Zahnarztordination, Notdienstordination, Wahlarzt

Termine

Zahnartzpraxis · 1190 Wien Döbling
Weimarer Straße 102 A-1190 Wien


  • Behandlung entzündlicher Prozesse
  • Endodontie (Wurzelbehandlungen)
  • Revisionen, endodontische Spezialfälle
  • Entfernung von Zysten im Mund- und Kieferbereich
  • Extraktion von Weisheitszähnen
  • Implantologie
  • Invisalign, die unsichtbare Zahnspange
  • Notfallbehandlungen
  • Oralchirurgie
  • Parodontalchirurgie
  • Prothetik
  • Röntgendiagnostik


Zahnärztlicher Notdienst
Wien, Niederösterreich, Burgenland

 

Wir legen größten Wert auf schmerzfreie Behandlungen.

Ob bei akuten Zahnschmerzen, herausgebrochenem Zahn, gebrochener Prothese oder beschädigtem Zahnersatz – mit meinem zahnärztlichen Notdienst für das Einzugsgebiet Wien, Niederösterreich und Burgenland stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

KOSTEN UND ABRECHNUNG

Als Wahlarztordination rechnen wir nicht über E-Card ab, sondern direkt nach der Behandlung in Bar-, Bankomat- oder per Kreditkarte.

Unsere Honorarnote können Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen und haben - je nach Art der durchgeführten Behandlung - Anspruch auf eine Teilrückerstattung der Kosten.

Für die von den Kassen als erstattungsfähig eingestuften Notfallbehandlungen und Eingriffe, besteht dann ein Anspruch auf 80% Erstattung der Kassengebühren.

Von der Krankenkasse anerkannte Notfallzeiten sind werktags von 20:00 bis 07:00 Uhr und ganztägig Samstag, Sonn- und Feiertag. Da wir werktags bereits ab 19:00 Uhr Notfallbehandlungen anbieten, kann es dazu kommen, dass die Krankenkasse eine z.B. auf 19:20 Uhr ausgestellte Honorarnote nicht als Notfallzeit anerkennt und entsprechend weniger erstattet.

Das Gleiche gilt für unsere Notfalldienstzeiten an Werktagen rund um die Feiertage zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Auch hier verrechnen wir tagsüber den Notfalltarif, der von den Krankenkassen nicht immer akzeptiert wird.

Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse Maßnahmen, (z.B.: Panorama-Röntgen, € 80,-) nicht als notwendig erachtet und nur einen verringerten Betrag erstattet.

Sollten Sie bei der Kostenerstattung Probleme haben, so können wir Ihren Anspruch auf Rückerstattung gerne mit medizinischer Begründung unterstützen.

 

 

BEWERTUNGEN
Dr. Gottfried Konnerth